Kosten
Die Behandlung erfolgt in meiner Praxis auf privatärztlicher Basis (Privatversicherte und Selbstzahlende).
Hierbei orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen möglich. Ich bitte Sie, sich im Vorfeld hierüber bei Ihrer Krankenkasse zu informieren und dort einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Selbstzahler:innen
Selbstzahler:innen können jederzeit eine psychotherapeutische Behandlung beginnen, ohne lange Wartezeiten oder bürokratische Hürden.
Die Kosten richten sich nach der GOP und betragen zum Beispiel für ein Erstgespräch (50 Minuten) aktuell rund 168 Euro.
Private Krankenkassen & Beihilfe
In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den entsprechenden Konditionen. Diese können zwischen den privaten Versicherungen sehr unterschiedlich sein und hängen vom angeschlossenen Tarif ab.
Heilfürsorge
Angehörige der Bundespolizei können ohne weitere Formalitäten Ihre Anfrage an uns stellen.
Angehörige der Landespolizei müssen sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Heilfürsorge erkundigen, ob diese die Behandlung in einer Privatpraxis finanziert. Im Regelfall werden die Kosten für die Behandlung für Angehörige der Landespolizei Hamburg übernommen.
Wenn Sie als Bundeswehrsoldat*in bzw. Bundeswehrmitarbeiter*in tätig und durch die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt und den ausgefüllten Sanitätsvordruck „San/Bw/0218“ mit.
Gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Versicherte ist die Behandlung in meiner Praxis leider nicht ohne Weiteres möglich.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten Kontakt zu einem Kassentherapeuten über die sog. Psychotherapeutische Sprechstunde. Einen Termin dazu erhalten Sie über den Patientenservice (Tel. 116 117 oder online unter www.116117.de)
Erst wenn Sie der Kasse nachweisen können, dass Sie keinen regulären Kassentherapieplatz gefunden haben (Absagen und lange Wartezeiten notieren) und wenn Ihr Behandlungsbedarf offiziell ermittelt wurde (Psychotherapeutische Sprechstunde, Sie erhalten dort das Formular PTV11 als Nachweis oder aktueller Klinikbericht, in dem die ambulante Weiterbehandlung empfohlen wird), besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse Ihnen die Kostenübernahme für eine Privatpraxis zusagt.
Sollten Sie seitens Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit erhalten haben sich im Rahmen der Kostenerstattung einen privaten Psychotherapieplatz suchen zu dürfen, können Sie mir gern eine Anfrage senden.